AGB

Insofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gelten die folgenden Bedingungen:

1.1. Auftragsannahme

Der Auftragnehmer kann frei über die Annahme eines Auftrages entscheiden.

1.2. Stornierung

Eine kostenlose Stornierung ist bei schriftlichen Arbeiten bis zum Beginn der Bearbeitung, bei anderen Aufträgen bis 4 Tage vor dem ersten Einsatztag möglich. Andernfalls sind dem Auftragnehmer die eigenen Auslagen sowie bereits aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn kann zusätzlich eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe eines Tagessatzes berechnet werden.

1.3. Vertragsverhältnis, Arbeitsrecht

Bei Übersetzungsaufträgen kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Werkvertrag, bei Dolmetscheinsätzen ein Dienstvertrag zustande. Es entsteht kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, auch dann nicht, wenn der Sprachmittler vorübergehend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers weisungsgebunden tätig ist. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall als selbständiger Unternehmer zu betrachten.

1.4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen zu geben, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe benötigt.
  2. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist für die Erledigung des Auftrags zu gewähren. Als Richtlinie gilt ein Umfang von 5 Normseiten Übersetzung pro Tag zuzüglich 3 Tagen Postweg pro Auftrag. Dolmetschern und Sprachlehrern ist eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Einsatzes und zum rechtzeitigen Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren.
  3. Bei Übersetzungsaufträgen ist der Verwendungszweck und das Zielland der Übersetzung anzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer verfügbares Hilfsmaterial sowie Unterlagen (Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen usw.), auf die im Text Bezug genommen wird, zu übergeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zur Prüfung zuzusenden. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
  4. Dolmetscher sind vor dem Einsatz über die Themen und die Vorgeschichte der Gespräche einzuweisen. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Stundennachweis des Dolmetschers die erbrachte Leistung.

1.5. Schriftform

In dem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und ggf. schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.

2.1. Tonbandaufzeichnungen

Tonbandaufzeichnungen von gedolmetschten Gesprächen und deren weitere Nutzung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des betroffenen Dolmetschers.

2.2. Nutzung von Sprachmittlerleistungen

Sofern die Sprachmittlerleistungen nicht ausschließlich zum Zweck der Information eines kleinen Nutzerkreises bestimmt sind, hat der Auftraggeber die beabsichtigte Verbreitungsweise anzugeben, insbesondere, wenn die Übersetzung oder Tonbandaufzeichnung

  • zur entgeltlichen Weitergabe an dritte Parteien,
  • zur Erstellung von Druckwerken, Veröffentlichung und Werbung,
  • als Grundlage für Vorträge oder Schulungen in größerem Kreis,
  • zu Sendezwecken in Rundfunk oder Fernsehen,
  • für rechtlich-behördliche Zwecke oder Patentverfahren,
  • oder zu einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte oder eine besondere Qualifikation des damit befassten Sprachmittlers von Bedeutung ist.
  1. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung seiner beruflichen Schweigepflicht und zur Beachtung der Grundsätze des Standesrechts gemäß der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) verpflichtet.
  2. Der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

4.1. Lieferform von Übersetzungen

Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde werden Übersetzungen vom Auftragnehmer per E-Mail oder in einfacher Ausfertigung als Computerausdruck geliefert. Zusätzliche Ausfertigungen sowie die Materialkosten für gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen u.ä. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2. Lieferfristen

  1. Die vorgegebenen Lieferfristen sind verbindlich, sofern das vom Auftraggeber gewünschte Lieferdatum wesentlicher und begründeter Bestandteil des Auftrags ist. Die Lieferfrist muß dem Arbeitsumfang angemessen sein.
  2. Bei Lieferverzug hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist und unter Angabe der Gründe zu informieren und den voraussichtlichen Liefertermin anzugeben.
  3. Geringfügiger Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag, sondern nur zur Ablehnung von Teilleistungen, die bis zum Lieferdatum noch nicht erbracht worden sind.

4.3. Lieferart

  1. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber die fertige Übersetzung in der im Auftrag vereinbarten Form (E-Mail, Fax, Ausdruck per Post, Bote oder persönlich). Außer im Falle der persönliche Abholung der Übersetzung durch den Auftraggeber, stellt Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel die anfallenden Versandkosten dem Auftraggeber in Rechnung.
  2. Wird eine zur Abholung bereitgelegte Übersetzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist vom Auftraggeber abgeholt, ist Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel berechtigt, sie dem Auftraggeber auf dem Postweg per Nachnahme zuzusenden.

5.1. Höhe der Vergütung

  1. Die Preise und Abrechnungsmodalitäten für Sprachmittlerleistungen ergeben sich pro Einheit (Normzeile, Normseite, Stunde, Unterrichtseinheit oder Tag) aus der jeweils aktuellen Preisliste von Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Abweichungen von der Preisliste bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Jede geleistete Arbeit ist einschließlich der damit verbunden Auslagen in voller Rechnungshöhe zu vergüten. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, sondern sind gesondert geltend zu machen.

5.2. Kostenvoranschläge und Preisbegrenzungen

  1. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber die fertige Übersetzung in der im Auftrag vereinbarten Form (E-Mail, Fax, Ausdruck per Post, Bote oder persönlich). Außer im Falle der persönliche Abholung der Übersetzung durch den Auftraggeber, stellt Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel die anfallenden Versandkosten dem Auftraggeber in Rechnung.
  2. Wird eine zur Abholung bereitgelegte Übersetzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist vom Auftraggeber abgeholt, ist Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel berechtigt, sie dem Auftraggeber auf dem Postweg per Nachnahme zuzusenden.

5.3. Fälligkeit der Vergütung bei Kleinaufträgen

  1. Bei Langzeitaufträgen ist die erbrachte Leistung mindestens monatlich abzurechnen und zu vergüten.
  2. Der Auftragnehmer kann bei Aufträgen, für deren ordnungsgemäße Durchführung nicht unerheblichen Ausgaben von Seiten des Ausführenden notwendig sind, eine Vorauszahlung bis zur Höhe eines Monatshonorars verlangen. Bei Verweigerung der Vorauszahlung ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Auftraggeber mit Sitz im Ausland haben eine Anzahlung in Höhe von mindestens 70% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu leisten.
  4. Hinsichtlich der Fälligkeit der Vergütung und der Bedingungen bei Zahlungsverzug gelten analog die Bestimmungen gemäß Punkt 5.3

6.1. Mindeststandard bei Übersetzungen

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an eine Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.

6.2. Mindeststandard bei Dolmetsch- und Unterrichtseinsätzen

Analog zu 6.1. kommt bei Dolmetsch- und Unterrichtseinsätzen ohne besonders definierte Anforderungen ein Mitarbeiter der Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel zum Einsatz, der aufgrund seiner Qualifikation und Berufserfahrung zumindest den Anforderungen für den Fall des Begleit- und Informationsdolmetschen oder des allgemeinen Kommunikationstrainings in der jeweiligen Fremdsprache in Verbindung mit Deutsch gewachsen ist.

6.3. Qualifikationsstandard bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber

  1. Urkundenübersetzungen, die zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten vorgesehen sind, werden in der Regel von öffentlich bestellten und ggf. vereidigten Übersetzern angefertigt und mit deren Unterschrift und Namensstempel versehen. Für Dolmetscheinsätze bei Gericht, Notaren, Polizei, Strafvollzugsanstalten, Grenzschutz sowie in Krankenhäusern werden in der Regel allgemein beeidigte Dolmetscher herangezogen. Bei Unterrichtseinsätzen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, kommen in der Regel Diplom-Pädagogen oder lehrerfahrene Diplom-Sprachmittler zum Einsatz.
  2. Falls kein entsprechend Absatz (1) qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung steht, wird dies dem Auftraggeber vor Annahme des Auftrags mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Qualifikationen und Erfahrungen des ersatzweise vorgeschlagenen Mitarbeiters mitzuteilen und die Billigung des Auftraggebers hinsichtlich des Einsatzes dieses Mitarbeiters einzuholen.

6.4. Zusatzleistungen bei druckreifen Übersetzungen

Übersetzungen, die als „druckreif“ gekennzeichnet sind, werden nach der erfolgten Übersetzung von mindestens einem anderen, gleichermaßen qualifizierten Sprachmittler oder einem Muttersprachler korrekturgelesen. Im Falle von Unsicherheiten werden Recherchen durchgeführt und Fachleute konsultiert. Diese Zusatzleistungen sind ebenso wie die Überprüfung der Druckfahne bereits im Übersetzungspreis inbegriffen.

7.1. Haftungsübernahme

  1. Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel und deren Auftragnehmer verpflichten sich zur Ausführung des übernommenen Auftrags in möglichst hoher Qualität entsprechend dem vereinbarten Zweck und zum festgelegten Termin. Der Auftragnehmer haftet, sofern kein Haftungsausschluss gemäß Punkt 7.2 gegeben ist und insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, in vollem Maße für die sinngemäß, sachlich, grammatikalisch und fachsprachlich richtige sowie stilistisch angemessene Übertragung von schriftlichen Arbeiten.
  2. Gehaftet wird insbesondere für die zugesicherte Qualifikation des bereitgestellten Sprachmittlers, die ihn nach allgemeiner Auffassung zur ordnungsgemäßen Bewältigung der Aufgabe befähigen müsste.
  3. Berechtigte Ersatzansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der abgeschlossenen Arbeit bei Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel vorzubringen. Nach Verstreichen dieser Frist bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel.

7.2. Haftungsausschlüsse

  1. Für Verzögerungen bei der Lieferung von Übersetzungen oder dem Arbeitsantritt eines Dolmetschers oder Sprachlehrers, die sich aus besonderen Umständen ergeben (Krankheit, Verspätung oder Ausfall von Verkehrsmitteln, ungewöhnlich langer Postweg, höhere Gewalt), kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung von gesprochenen Texten ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  3. Wird eine schriftliche Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrags klar ersichtlichen Zweck verwendet oder werden darin von Seiten des Auftraggebers oder dritter Parteien ohne Einverständnis des Autors Änderungen durchgeführt, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  4. Für die Übersetzung von schwer lesbaren oder missverständlich formulierten Vorlagen sowie für Übertragungsfehler bei Telefaxsendungen besteht keine Mängelhaftung.
  5. Für die richtige Deutung von Abkürzungen und die richtige Wiedergabe von Eigennamen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind oder unterschiedliche Übersetzungsmöglichkeiten offen halten, besteht keine Mängelhaftung.
  6. Für Übersetzungen, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ohne die Möglichkeit des Korrekturlesens durch einen weiteren Sprachmittler Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel oder die Einsichtnahme in geeignete Fachwörterbücher angefertigt wurden, besteht keine Mängelhaftung.
  7. Für das Erreichen eines vorgegebenen Klassenzieles bei Unterrichtsleistungen kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden, da der Erfolg stets auch von der individuellen Eignung und Befähigung der Lehrgangsteilnehmer abhängig ist.
  8. Für die Akzeptanz von Bestätigungsvermerken und Übersetzerstempeln vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirks, für den der jeweilige Übersetzer bestellt ist, kann keine Haftung übernommen werden.

7.3. Mängelbeseitigung

  1. Sprachdienstleistungen Ende & Hentschel behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
  2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in einer Übersetzung enthaltenen Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist und auf die Berichtigung von bei Dolmetsch- oder Unterrichtseinsätzen gemachten Fehlern. Dieser Anspruch muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen nach der Leistungsabnahme geltend gemacht werden.
  3. Dem Auftragnehmer ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren.

7.4. Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und ausreichend zu begründen.
  2. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen die Originalunterlagen (der Ausgangstext samt den überreichten Hilfsunterlagen und die unveränderte Fassung der Übersetzung) auf Verlangen des Auftragnehmers einem unabhängigen Gutachter zwecks Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten der Sachverständigenprüfung sind von der Partei zu tragen, zu deren Ungunsten das Urteil ausfällt. Wird ein Mitverschulden der jeweils anderen Partei festgestellt, sind die Kosten hälftig unter den Parteien aufzuteilen.
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Personen, die in den übergebenen schriftlichen Unterlagen erwähnt sind oder die er bei Dolmetsch- oder Unterrichtseinsätzen als Partner oder Kunden des Auftraggebers kennenlernt (im folgenden Endabnehmer), nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebers selbständig in Kontakt zu treten, es sei denn, er kann nachweisen, dass seinerseits zu diesen Personen bereits vor der Erteilung des Auftrags persönliche Kontakte bestanden haben. Dieser Kundenschutz gilt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung (im folgenden Sperrfrist).
  2. Rückfragen zum jeweiligen Auftrag sind ausschließlich an den unmittelbaren Auftraggeber, über den der Erstkontakt zustande kam (im folgenden Erstauftraggeber), oder an die im Auftragsschreiben genannte Ansprechperson zu richten.
  3. Direktaufträge von den unter (1) definierten Endabnehmern sind dem Erstauftraggeber mitzuteilen. Der Erstauftraggeber behält sich das Recht vor, daraufhin selbst mit dem Endabnehmer zwecks weiterer Verhandlungen in Verbindung zu treten.
  4. Der zuerst angesprochene Auftragnehmer hat ein Vorrecht auf Durchführung der Auftragsarbeit zu den vom Erstauftraggeber vereinbarten Bedingungen.
  5. Sollte der Endabnehmer Verhandlungen mit dem Erstauftraggeber ablehnen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei selbständigen Verhandlungen mit dem Endabnehmer während der Sperrfrist die Preise des Erstauftraggebers nicht zu unterbieten und dem Endabnehmer keine Zusatzvorteile zu gewähren, die nicht mit den geschäftlichen Gepflogenheiten des Erstauftraggebers im Einklang stehen.
  6. Sollte dem Erstauftraggeber durch eine direkte Auftragsvergabe des Endabnehmers ein Verdienstausfall oder ein sonstiger finanzieller Schaden entstehen, ist der Auftragnehmer zu Schadensersatz verpflichtet.

Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, wobei dem Auftragnehmer in jedem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten sind.

  1. Für jeden Auftrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Streitigkeiten sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu schlichten.
  2. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
  3. Gerichtsstand ist Leipzig.